AGB

hib COMPUTER GmbH – hib COWORKING | Äußere Bayreuther Str. 59 | D-90409 Nürnberg | Tel 0911 995140 | Fax 0911 9951466 | hib@hib.de | www.hib.de | Handelsregister HRB 4647 | Steuer-Nr. 241/128/40016 | UstIdNr. DE 133555297 | Geschäftsführer: Peter Bieberich, Luise Bieberich

Allgemeine Service-Bedingungen für Coworking Space und Virtuelles Büro

Um die aus dem Vertrag resultierenden Rechte beider Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen und um die für einen reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe zu definieren, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit jedem Service- oder sonstigen Vertrag mit hib COWORKING der hib COMPUTER GmbH (nachfolgend hib COWORKING). Die Erbringung von Dienstleistungen seitens hib COWORKING erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Vereinbarungen und Konditionen eines gesondert geschlossenen Vertrages, nebst diesen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.

1. Vertragsgegenstand | Vertragsparteien | Geltung

a. Vertragsgegenstand
hib COWORKING ist ein Service, der den Kunden zur Nutzung der im Vertrag angegebenen Büroräumlichkeiten berechtigt. hib COWORKING räumt dem Kunden kein Eigentumsrecht, Pachtbesitz oder anderweitigen Grundbesitzanteil ein, sondern das Recht, die Benutzung des hib COWORKING Standortes mit diesem zu teilen, sodass hib COWORKING seine Dienstleistung erbringen kann.
b. Vertragsparteien
Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht an Dritte übertragen werden. hib COWORKING dagegen kann seine Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte übertragen. Sollten zwei oder mehrere Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterzeichnet haben, haften diese als Gesamtschuldner. Richtet hib COWORKING auf Verlangen eines Kunden Rechnungen an Dritte, erkennt der Kunde diese Rechnungen als ordnungsgemäß an und verzichtet auf etwaige Rechte auf Zurückhaltung von Zahlungen wegen der tatsächlichen Adressierung der Rechnungen.
c. Geltung
Bei Vertragsabschluss bzw. vor Einzug legt der Kunde einen gültigen Personalausweis/aktuellen Handelsregisterauszug vor. Dieser Vertrag ist nachrangig zu jedem Vertragsverhältnis zwischen hib COWORKING und dem Vermieter der Immobilie.

2. Standard- und Bürodienstleistungen

a. Standardleistungen (Büroräumlichkeiten)
hib COWORKING verpflichtet sich, den Kunden die vereinbarten Räumlichkeiten und Anzahl der im Vertrag bezeichneten Arbeitsplätze (AP) am festgelegten Standort bereitzustellen. Zudem sind die Kosten für die Reinigung, anfallende Nebenkosten, Strom und Nutzung der allgemeinen Bereiche inklusive. hib COWORKING hat jedoch das Recht dem Kunden andere Räumlichkeiten, die jedoch von gleicher Größe sind, zuzuteilen. Der Kunde wird davon im Voraus unterrichtet.
b. Bürodienstleistungen
hib COWORKING erbringt bei Bedarf zusätzliche Leistungen und verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. hib COWORKING verpflichtet sich, die im Angebot beschriebenen Bürodienstleistungen bei entsprechender Bestellung während der normalen Öffnungszeiten montags bis freitags zu erbringen. Sondervereinbarungen über die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten können getroffen werden. Alle durch hib COWORKING beschriebenen Dienstleistungen werden nur unter dem Vorbehalt der entsprechenden freien Kapazitäten der Mitarbeiter im Standort angeboten.
c. Rufnummer- und Adressnutzung
Der Kunde kann bei Abschluss eines gültigen Vertrages die hib COWORKING-Adresse (Postanschrift), sowie die ihm zugeteilten Telefon- und/oder Faxnummern für seine Geschäftstätigkeit nutzen. hib COWORKING bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten in Bezug auf die dem Kunden zugeteilten und überlassenen Rufnummern. Ein Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern seitens des Kunden besteht nicht. Nach Ablauf des Vertrages oder im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung der angemieteten Räumlichkeiten kann der Kunde diese nur kostenpflichtig in Form einer monatlichen Servicegebühr weiter nutzen.

3. Benutzung der Räumlichkeiten

a. Einzug
Beim Einzug ist eine Inventarliste/Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. In dieser Liste werden die zur Verfügung gestellten Räume, die Büromöbel und die Ausstattung samt Schlüssel aufgeführt. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der Räume. Der Kunde übernimmt die Räume in einwandfreiem Zustand.
b. Nutzung der Räume
Die Räume dürfen nur zur vertraglich vereinbarten Tätigkeit genutzt werden. Spätere abweichende Vereinbarungen bleiben möglich. Des Weiteren darf in diesen Räumen keine Tätigkeit ausgeübt werden, die mit der Geschäftstätigkeit von hib COWORKING in Konkurrenz steht. Der Kunde darf weitere Verkabelung, Datenfernübertragungs- oder Telefonleitungen nur mit schriftlicher Zustimmung von hib COWORKING legen. Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, sowie Installationen vornehmen. Auch Veränderungen der Tapete, des Anstrichs oder des Bodenbelags sind untersagt. Des Weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliches in den Büroräumen anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet bei seinem Auszug den Urzustand der Mieträume wiederherzustellen. Generell ist das Rauchen in den Büroräumlichkeiten, sowie den öffentlichen Bereichen wie Fluchtwegen und Eingangsbereichen zum Gebäude verboten. Für Schäden und Folgeschäden, die durch das Rauchen bzw. die Aktivierung der Sprinkleranlage bzw. der Feueralarmanlage und dem ggf. daraus folgenden Einsatz der Feuerwehr entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich. In den gemieteten Büroräumlichkeiten besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Klimatisierung. Eine Gewährleistung von Höchsttemperaturen durch hib COWORKING ist somit ausgeschlossen.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

a. Der Kunde darf die Geschäftstätigkeit nur in seinem oder in einem anderen, vorher mit hib COWORKING vereinbarten Namen ausüben. Dieser Name wird auf Aufforderung und Kosten des Kunden in das Hausverzeichnis von hib COWORKING, soweit vorhanden, aufgenommen. Die Adresse des hib COWORKING Standortes kann als Hauptsitz angegeben werden. Dem Kunden ist nicht gestattet, zwar mit denselben Persönlichkeiten, aber unter einer anderen Firmierung oder Namen die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Services zu nutzen.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen, Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikationseinrichtungen, nebst Datenleitungen von hib COWORKING, weder zum Abruf noch zur Verbreitung von unrechtmäßigen oder anstößigen Inhalten oder welche gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen, zu verwenden.
c. Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die ein Maß von über 20cm x 30cm x 35cm haben, dürfen nicht an die Adresse von hib COWORKING geliefert werden. hib COWORKING ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.
d. Der Kunde wird hib COWORKING unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder Kontoverbindung informieren.
e. Jegliche Weitergabe der Dienste von hib COWORKING an Dritte ohne Zustimmung von hib COWORKING ist ausgeschlossen.
f. Der Kunde ist für die Einholung aller behördlicher Genehmigungen und Erfüllung behördlicher Auflagen, die für seine Geschäftstätigkeit erforderlich sein sollten alleinig verantwortlich, insbesondere für die Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit.
g. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter von hib COWORKING möglicherweise unvollständig, inhaltlich oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Kunden durch geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten unverzüglich auszuräumen, um eventuelle Schäden für den weiteren Geschäftsbetrieb zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
h. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von hib COWORKING, zu denen er hib COWORKING veranlasst hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus gehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen. Die Beweislast, dass ein erhöhter Leistungsumfang nicht verursacht wurde, trägt grundsätzlich der Kunde.
i. Der Kunde stellt sicher, dass sein Arbeitsplatz vor dem unbefugten Zugang durch Dritte geschützt sind, sowie die Ihm übergebenen Schlüssel durch angemessene Maßnahme vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Der Kunde ist weiterhin für die Grundsicherheit und den Virenschutz seiner Systeme verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese nicht zum Zwecke von Verstößen gegen die System- oder Netzwerksicherheit genutzt werden können. hib COWORKING ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von hib COWORKING im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistung nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme von hib COWORKING in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht ist der Kunde hib COWORKING sowie dessen Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch ihn bereitgestellte bzw. absichtlich empfangene Leistungen und Informationen keine Verstöße gegen Schutzrechte Dritter sowie Gesetze (insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen) enthalten. hib COWORKING ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob an dem Material, das der Kunde bereitstellt, Rechte Dritter bestehen; diese Prüfung erfolgt durch den Kunden. Der Kunde stellt hib COWORKING insofern von entsprechenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen frei.
j. Der Kunde darf keine Ersatzschlüssel anfertigen lassen oder Dritten deren Benutzung ohne Zustimmung seitens hib COWORKING erlauben. Der Verlust von Schlüsseln von hib COWORKING muss umgehend mitgeteilt werden. Die Kosten für Ersatzschlüssel oder ggf. für neue Schlösser trägt der Kunde.
k. Bei Benutzung des hib COWORKING Standortes außerhalb der normalen Arbeitszeiten ist der Kunde beim Verlassen für das Abschließen der Zugangstüren verantwortlich. Er ist für alle Schäden, die nachweislich aus einem Fehlverhalten resultieren verantwortlich.
l. Der Kunde ist verpflichtet, mit den von ihm benutzten Bereichen von hib COWORKING, mit der Geschäftsausstattung, den technischen Anlagen, sowie den Büromöbeln sorgfältig umzugehen. Ebenso unterliegt der Kunde der Verpflichtung, Beschädigungen und Verluste unverzüglich zu beseitigen bzw. zu ersetzen.
m. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte nebst Zubehör (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
n. Der Kunde erkennt sämtliche Regeln der Hausordnung in Bezug auf seine persönliche Gesundheit und Sicherheit an. Insbesondere als Vorsichtsmaßnahme bei Feuer oder sonstigen Gründen.
o. Eine Untervermietung bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Halten von Haustieren ist untersagt. Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung der anderen Räume beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch zu vermeiden.

5. Haftung und Entschädigungspflicht des Kunden

a. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er selbst oder Dritte, die sich mit seiner Erlaubnis oder auf seine Einladung im hib COWORKING Standort aufhalten, verursachen. Der Kunde haftet ebenso für das von ihm in die Büroräumlichkeiten mitgebrachte Inventar bzw. Eigentum. Verursachte Schäden sind sofort anzuzeigen. Sollte der Kunde die Räumlichkeiten nach Ablauf des Vertrages weiter benutzen, haftet dieser für sämtliche Schäden, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die hib COWORKING aufgrund der Unterlassung, die Räumlichkeiten rechtzeitig frei zu räumen, entstehen. Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er hib COWORKING ersatzpflichtig machen will, hib COWORKING unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
b. Entschädigungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, hib COWORKING für sämtliche Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden und Ausgaben,
– die bei Tod oder Verletzung einer Person in den Räumlichkeiten
– die Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung oder Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und der Dienstleistungen verursachen
– die durch Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen seitens des Kunden entstehen
freizustellen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder eine wesentliche schuldhafte Vertragspflichtverletzung durch hib COWORKING vor. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Rechte und Pflichten von hib COWORKING

a. hib COWORKING hat das Recht, die Räumlichkeiten jederzeit zu betreten. Im Regelfall wird der Kunde darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden, soweit die Räumlichkeiten zwecks Tests, Reparaturen oder für andere Arbeiten als regelmäßige Inspektion, Reinigung oder Wartung betreten werden müssen. Die Einhaltung von Sicherheitsverfahren zur Geheimhaltung von Geschäften wird gewährleistet.
b. hib COWORKING ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheits- oder Renovierungsmaßnahmen in und an den vom Kunden angemieteten Büroräumlichkeiten unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
c. hib COWORKING ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen einschließlich des Zugangs zu den Räumlichkeiten im Falle von politischen Unruhen, Streiks oder sonstigen Umständen (höhere Gewalt), die außerhalb des Einflussbereichs von hib COWORKING liegen, zu unterbrechen. In einem solchen Fall werden auch die Standardgebühren für diesen Zeitraum nicht erhoben. Weiterhin behält sich hib COWORKING das Recht vor, Leistungen zu verweigern (einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), falls fällige Gebühren oder Zinsen geschuldet werden oder ein Vertragsbruch seitens des Kunden vorliegt.
d. hib COWORKING verpflichtet sich, Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
e. Bei Verdacht, dass über den Anschluss des Kunden an das Telekommunikations- und Datennetz rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, behält hib COWORKING sich das Recht vor, nach erfolgloser Abmahnung diese Anschlüsse zu sperren und ggf. gespeicherte Inhalte bei einem Verschulden des Kunden zu löschen. Ein Schadensersatz- oder Leistungsverweigerungsanspruch des Kunden ergibt sich hieraus nicht.
f. hib COWORKING hat das Recht, auf Anfrage mit jeglichen staatlichen Untersuchungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Kunden zu kooperieren.
g. hib COWORKING haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume und/oder Technikräume einbringt.

7. Haftung von hib COWORKING

a. Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder verspätet erbracht, beschränkt sich die Haftung von hib COWORKING darauf, dem Kunden einen angemessenen Teil der entsprechenden Gebühren gutzuschreiben oder zu erstatten. hib COWORKING haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens hib COWORKING oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von EUR 10.000,00 begrenzt.
b. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt die Haftung von hib COWORKING auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
c. hib COWORKING haftet auch nicht für Schäden, die durch die Nichterbringung von Dienstleistungen infolge mechanischer Defekte, Streiks, Verzugs, Personalmangel oder aus sonstigen Gründen entstehen.
d. Ebenso haftet hib COWORKING nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die hib COWORKING keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet hib COWORKING nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.
e. Eine Haftung von hib COWORKING für Gewinnausfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
f. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch hib COWORKING oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

8. Zahlungsbedingungen

a. Gebühren
Die monatlichen Gebühren sind im Voraus nach Rechnungsstellung spätestens bis zum 03. Werktag des jeweiligen Monats zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen, gemäß der jeweils gültigen Preisliste, für den abgelaufenen Monat sind ebenso zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tage in voller Höhe zu zahlen. Die Gesamtvorabzahlung zu Vertragsbeginn ist mit Rechnungszugang fällig. Die Gebühr für jeden vollen Vertragsmonat wird auf der Basis von 30 Tagessätzen berechnet, unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat.
b. Jährliche Indexierung
Die vereinbarte monatliche Grundgebühr erhöht sich immer mit Wirkung zum 1. Tag nach Ablauf von jeweils 12 Monaten um min. 3,5% oder bis zu der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Einer besonderen Aufforderung bedarf es nicht.
c. Bezahlung
Sämtliche Zahlungen werden per Lastschrift/Überweisung durch den Kunden auf das im Vertrag benannte Konto geleistet.
d. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist hib COWORKING berechtigt gegenüber Kaufleuten 8% Zinsen p.a. und gegenüber Verbrauchern 5% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), auf die ausstehenden Beträge zu verlangen. Widerspricht der Kunde einem Teil der Rechnung, ist er verpflichtet, den verbleibenden Teil der Rechnung bei Fälligkeit zu zahlen. An den in den Büroräumen eingebrachten Gegenständen entsteht für hib COWORKING ein Pfandrecht.
e. Aufrechnung
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn dieses unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig. Im Übrigen bleibt es dem Kunden unbenommen etwaige Minderungsrechte ggü. hib COWORKING im Klagewege geltend zu machen.

9. Kaution

Die bei Vertragsbeginn geleistete Kaution gilt für von dem Kunden während der Mietdauer bestellte Bürodienstleistungen und wird als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen erhoben. Die Sicherheitsleistung wird dem Kunden innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Vertrages zurückerstattet, sofern sämtliche Forderungen beglichen sind. Eine Erhöhung der hinterlegten Kaution kann verlangt werden, wenn die ausstehenden Gebühren die hinterlegte Kaution übersteigen oder fällige Gebühren regelmäßig nicht bei Fälligkeit bezahlt werden.

10. Versicherung

Der Kunde hat sämtliche für seinen Betrieb und seine Räume erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Mietsachschadendeckung, abzuschließen, sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand hib COWORKING auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist für die Versicherung seines eigenen, in den hib COWORKING Standort mitgebrachten Eigentums, sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten zuständig.

11. Dauer des Vertrages

Der Vertrag ist für die Dauer des in ihm festgelegten Zeitraumes gültig und wird automatisch um den im Vertrag vereinbarten Zeitraum verlängert. Maßgeblich für alle Zeiträume ist der jeweils letzte Tag des Monats in dem sie üblicherweise auslaufen würden. Eine Rückgabe der Büroräumlichkeiten durch den Kunden an hib COWORKING, vor dem vereinbarten Vertragsende, befreit den Kunden nicht von der Erfüllung aller vertraglichen Pflichten vor Ablauf des vereinbarten Vertragsendes.

12. Vertragsbeendigung und Folgen der Vertragsbeendigung

a. Ordentliche Kündigung/Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich (keine E-Mail) zu erfolgen und muss dem Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum Monatsende zugegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht die Absendung.
b. Pflichten und Rechte des Kunden bei Beendigung des Vertrages
Der Kunde hat die Büroräumlichkeiten in dem Zustand, in dem er diese übernommen hat, abgesehen von der normalen Abnutzung, sofort zu verlassen. Sofern der Kunde Teile seines Eigentums im hib COWORKING Standort belässt, werden diese auf Kosten des Kunden eingelagert. Sofern diese Gegenstände nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, darf hib COWORKING diese auf Kosten des Kunden verwerten. Sollte der Kunde die Räumlichkeiten nach Ablauf des Vertrages weiter benutzen, kann hib COWORKING diesem nach Ermessen eine Gebrauchsfortsetzung zu einem Aufpreis anbieten.

13. Außerordentliche Kündigung

a. Gründe zur fristlosen Kündigung
hib COWORKING kann das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– der Kunde mit der Entrichtung einer monatlichen Gebühr länger als 10 Werktage im Rückstand ist
– über das Vermögen des Kunden ein der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außerordentliches Verfahren eingeleitet wird
– eine wesentliche Beeinträchtigung oder Verminderung der Haftungsbasis des Kunden gegenüber dem bei Vertragsschluss bestehenden Status eintritt
– der Kunde ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung von hib COWORKING die vertragswidrige Nutzung des hib COWORKING Standortes fortsetzt, insbesondere wenn er einem Dritten die Nutzung des hib COWORKING Standortes unbefugt überlässt oder durch unangemessene Nutzung oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt den hib COWORKING Standort gefährdet
– der Kunde in sonstiger Weise trotz schriftlicher Abmahnung seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte von hib COWORKING nicht nur geringfügig verletzt sind
hib COWORKING ist berechtigt, bei außerordentlichen Kündigungen die Räumlichkeiten unbeschadet der Rückgabeverpflichtung des Kunden zurückzufordern und vom Kunden die Weiterzahlung der Vergütung zu verlangen. Bei einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses haftet dieser für den Ausfall der Vergütung und sonstigen Leistungen für die Zeit, für die das Vertragsverhältnis abgeschlossen war, sowie für alle weiteren Schäden, die hib COWORKING durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehen. Als Mindestschaden kann hib COWORKING die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung und eventueller Nebenabgaben bis zum Ablauf der Vertragsdauer verlangen, soweit hib COWORKING nicht durch anderweitige Verträge mit Dritten schadlos gestellt wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen.
b. Beendigung bei Nichtverfügbarkeit des Standortes

1. Sofern hib COWORKING nicht mehr in der Lage ist, seine Leistung im vertraglich vereinbarten hib COWORKING Standort zu erbringen bzw. die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wird der Vertrag beendet, sofern hib COWORKING die Leistungen nicht an einem anderen Standort erbringen kann. Der Kunde hat in diesem Fall nur die Standardgebühren bis zum Zeitpunkt der Beendigung sowie für die bisher in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu zahlen.
2. Verzögert sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung befreit. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber hib COWORKING wegen Verzugs bzw. Gewinnausfalls. Wird der Termin um mehr als drei Monate überschritten, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.
3. Im Falle der Kündigung haben beide Parteien keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung.

14. Geheimhaltung

Die Bedingungen des Vertrages sind vertraulich. Beide Parteien dürfen diese ohne die Genehmigung der anderen Partei nicht bekanntgeben, es sei denn, dies wird gesetzlich von einer Behörde verlangt. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Ablauf des Vertrages gültig.

15. Rechtsnachfolge

Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich von hib COWORKING wird der Vertrag nicht berührt. Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es, wegen des Übergangs des Vertrages auf einen Rechtsnachfolger, einer vorherigen Vereinbarung mit hib COWORKING. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrags besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt die persönliche Haftung des Kunden bestehen.

16. Schriftform und Änderungen

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie formelle Mitteilungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Darauf wird hib COWORKING den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an hib COWORKING zurücksenden.

17. Salvatorische Klausel

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen des Schriftformerfordernisses. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages soll dessen Wirksamkeit als Ganzes nicht berühren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer Lücke in diesem Vertrag.

18. Newsletter-Versand

Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von E-Mail-Werbung (Newsletter o.ä.) seitens hib COWORKING einverstanden. Der Newsletter-Versand kann jederzeit abbestellt werden.

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem vorstehenden Vertrag ist der Standort von hib COWORKING, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.

20. Deutsches Recht und Gerichtsstand

Für den Vertrag gilt deutsches Recht als vereinbart. Beide Parteien akzeptieren die nicht ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsbereich

Vermietung von Einzelräumen / Geschäftsbedingungen der Leistungen

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von hib COWORKING an den Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er hib COWORKING gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. hib COWORKING kann vom Kunden oder vom Dritten Vorauszahlungen verlangen. Kommt die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zustande, kann die Reservierung storniert werden.

2. Die Dauer und Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmen sich ausschließlich nach Auftragsbestätigung/Anmeldeformular/Preisliste von hib COWORKING. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist hib COWORKING berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Das Catering kann in den Tagungsräumlichkeiten und den angrenzenden Verkehrsflächen nur durch hib COWORKING beauftragt werden. Eine Beauftragung an Drittunternehmen innerhalb der Räumlichkeiten wird ausgeschlossen. Für das Catering wird ein Preis in der Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Rücktritt vom Vertrag:

Anspruch von hib COWORKING auf Vergütung bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag entsteht wie folgt:

– Bis zum 14. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn = kostenfrei
– Vom 1. – 13. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn = 50% des Gesamtumsatzes
– Am Tag des Veranstaltungsbeginns = 100% des Gesamtumsatzes

Der Anspruch berechnet sich aus dem bestätigten Angebot, d.h. aus dem Gesamtumsatz (z.B. Raummiete + Catering oder Pauschale)
Es fallen keine Stornierungskosten an, wenn innerhalb der folgenden 4 Kalenderwochen nach dem eigentlich geplanten Veranstaltungsdatum ein Ersatztermin stattfindet. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur einmal möglich, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Bei einer weiteren Verschiebung der Neuterminierung fallen Stornierungskosten in o.g. Staffelung an.
Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden vom Auftraggeber mit 100% belastet.
hib COWORKING ist während des kostenfreien Stornierungszeitraums ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz o.ä. für den Kunden entsteht.
Teilrücktritt oder Vertragsänderung:
Bei einer Abweichung der Anzahl der Veranstaltungstage tritt die Staffelung unter Punkt 3 in Kraft.

4. hib COWORKING haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Sach- und Vermögensschäden haftet hib COWORKING nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) haftet hib COWORKING auch in den Fällen von Fahrlässigkeit.

5. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik) und sonstiger von hib COWORKING nicht zu vertretender Hinderungsgründe behält sich hib COWORKING das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, ohne dass dem Kunden ein Anspruch (z.B. Schadensersatz) zusteht. Geht von einer Veranstaltung ein Umstand aus, der geeignet ist, hib COWORKING in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen (z.B. Rufgefährdung, extremistische Veranstaltung) behält sich hib COWORKING gleichfalls das Recht zum Rücktritt vor. Der Kunde verpflichtet sich, hib COWORKING unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung in den Räumlichkeiten von hib COWORKING, sei es aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von hib COWORKING oder deren befreundeter Unternehmen zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zu hib COWORKING erkennen lassen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung von hib COWORKING. Dies gilt auch für Einladungen. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflichten oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einwilligung von hib COWORKING, hat hib COWORKING das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

6. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber hib COWORKING, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich von hib COWORKING liegt oder durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

7. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem, sowie die Nutzung von Flächen in den angrenzenden, nicht vermieteten Bereichen, z.B. Zuwege, Außenflächen etc., bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von hib COWORKING und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn die vom Kunden eingebrachten Gegenstände nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Stunden nach Ende der Veranstaltung entfernt/abgeholt werden, erfolgt eine Einlagerung durch hib COWORKING, für die eine ortsübliche Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum vom Kunden geschuldet wird.

8. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist hib COWORKING berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ferner kann hib COWORKING je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 verlangen.

9. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt oder der wirtschaftlichen Dimension möglichst nahe kommen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.